Ziel 10: Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern
Globale Ungleichheiten sind sehr gross und eines der grössten Hindernisse für Nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. In den letzten Jahren haben die Ungleichheiten innerhalb vieler Länder zugenommen. Ungleichheiten beschränken die Möglichkeiten gesellschaftlicher Gruppen, sich am sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen und einen sinnvollen Beitrag dazu zu leisten. Deshalb fokussiert Ziel 10 auf die Reduktion von Ungleichheiten innerhalb und zwischen Staaten.
Konkret fordert Ziel 10, dass das Einkommenswachstum für die ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung nachhaltig erhöht wird. Bis 2030 sollen weiter alle Menschen zu Selbstbestimmung befähigt und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion gefördert werden. Chancengleichheit soll durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken gewährleistet werden. Eine geordnete und sichere Migration und Mobilität von Menschen soll erleichtert werden, unter anderem durch eine verantwortungsvolle Migrationspolitik. In internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sollen Entwicklungsländer besser vertreten sein und verstärkt Mitsprache bei der Entscheidungsfindung erhalten.
Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
10.1: Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten
10.2: Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
10.3: Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Massnahmen in dieser Hinsicht
10.4: Politische Massnahmen beschliessen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Massnahmen, und schrittweise grössere Gleichheit erzielen
10.5: Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken
10.6: Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen
10.7: Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik
10.a: Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden
10.b: Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschliesslich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am grössten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen
10.c: Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen
10.2: Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
10.3: Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Massnahmen in dieser Hinsicht
10.4: Politische Massnahmen beschliessen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Massnahmen, und schrittweise grössere Gleichheit erzielen
10.5: Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken
10.6: Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen
10.7: Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik
10.a: Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden
10.b: Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschliesslich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am grössten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen
10.c: Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen